Vortrag zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erhält größere Nachfragen

(April 2018)

Vortrag zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erhält größere Nachfragen (April 2018)

Vortrag zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht erhält größere Nachfragen (April 2018)

Über 40 Interessierte kamen zum Vortrag zur aktuellen Gesetzeslage zum Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ von Rechtsanwältin Elena Jeuschede am 24. April im Lina-Oberbäumer-Haus. Viele Fragen wurden von den Anwesenden gestellt. Im Rahmen der ersten Soester Seniorenwoche boten die Soester Alten- und Pflegeheime der Evangelischen Frauenhilfe in Westfalen diesen Fachvortrag an.

Bei vielen Menschen bestehen große Unsicherheiten bezüglich der Rechtssicherheit und der „richtigen“ Formulierungen in einer Patientenverfügung. In einer Patientenverfügung kann vorsorglich festlegt werden, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht sind, wenn man sich selbst nicht mehr äußern kann.

Dazu hat der Deutsche Bundestag 2009 mit dem Paragraphen 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Grundlage für den Umgang mit Patientenverfügungen geregelt. Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe 2016 bestimmt, dass Patientenverfügungen sehr konkret formuliert sein müssen.

Orientierung in Handhabung und Formulierung fanden die Teilnehmenden durch die Referentin.

Fenster schließen